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   BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14   

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BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14 (https://dejure.org/2017,37989)
BPatG, Entscheidung vom 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14 (https://dejure.org/2017,37989)
BPatG, Entscheidung vom 04. August 2017 - 28 W (pat) 525/14 (https://dejure.org/2017,37989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "e-Remote" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Anspruchs auf Eintragung der Wortfolge "e-Remote" für Waren u. Dienstleistungen der Klassen 9, 12 u. 38 im Bezug auf das Erfordernis hinreichender Unterscheidungskraft

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "e-Remote" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "e-Remote" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "e-Remote" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14
    a) Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rdnr. 42 - Freixenet; BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 10 - HOT).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14
    Hiervon ausgehend besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt ihrer Anmeldung (vgl. BGH GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2016, 934, Rdnr. 12 - OUI).
  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14
    Hiervon ausgehend besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt ihrer Anmeldung (vgl. BGH GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2016, 934, Rdnr. 12 - OUI).
  • BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 48/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "E ARCHIV (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14
    Das weitere Zeichenelement "e" ist im Bereich der Elektronik und Computertechnik eine gängige Abkürzung für "electronic" (elektronisch) und wird - wie die Begriffe "e-Mail" und "e-Commerce" zeigen - im inländischen Sprachgebrauch umfangreich nach Art eines Präfixes verwendet (vgl. BPatG, 29 W (pat) 48/10, Beschluss vom 29.02.2012 - E ARCHIV; 25 W (pat) 54/03, Beschluss vom 24.06.2004 - e-contor).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14
    Hiervon ausgehend besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt ihrer Anmeldung (vgl. BGH GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2016, 934, Rdnr. 12 - OUI).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

    Auszug aus BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14
    a) Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rdnr. 42 - Freixenet; BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 10 - HOT).
  • BPatG, 02.04.2009 - 29 W (pat) 87/07

    Maxi

    Auszug aus BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14
    Mangels einer entsprechenden Beschränkung kann es sich bei den in Klasse 9 weiterhin enthaltenen Waren "magnetische, elektronische und optische Aufzeichnungsträger, Schallplatten, CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger, Tonträger" um bespielte Medien handeln (zur Zulässigkeit einer Beschränkung vgl. BPatG, Beschluss vom 4. April 2009, 29 W (pat) 87/07 - Maxi).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100, Rdnr. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850, Rdnr. 28 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Rdnr. 66 - EUROHYPO; BGH GRUR 2008, 710, Rdnr. 12 - VISAGE).
  • BPatG, 24.06.2004 - 25 W (pat) 54/03
    Auszug aus BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 525/14
    Das weitere Zeichenelement "e" ist im Bereich der Elektronik und Computertechnik eine gängige Abkürzung für "electronic" (elektronisch) und wird - wie die Begriffe "e-Mail" und "e-Commerce" zeigen - im inländischen Sprachgebrauch umfangreich nach Art eines Präfixes verwendet (vgl. BPatG, 29 W (pat) 48/10, Beschluss vom 29.02.2012 - E ARCHIV; 25 W (pat) 54/03, Beschluss vom 24.06.2004 - e-contor).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

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